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Sonder-Unterstützung für Aquakulturbetriebe in MV

Aquakulturunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt so genannte Billigkeitsleistungen zum Ausgleich zusätzlicher Kosten beantragen, die ihnen aufgrund von Marktstörungen im Rahmen des Ukraine-Konflikts entstanden sind. Minister Till Backhaus: „Der Ukrainekonflikt hat die Preise, gerade für Futtermittel und Energie, 2022 in die Höhe schießen lassen. Wir wollen die Aquakultur als Zukunftsbranche bei der Bewältigung der resultierenden Probleme besonders unterstützen.“ Die Beihilfen werden im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds aus EU- und Landesmitteln bereitgestellt.

Berücksichtigt werden bestimmte Kosten, die im Rahmen des Operationellen Programms Deutschland für den EMFF bei der Kommission angemeldet und genehmigt wurden, wie solche für Futtermittel, Energie und technischen Sauerstoff. Sie müssen bei den Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2022 bis 31.12.2022 angefallen sein. Die aufgrund von spezifischen Referenzwerten ermittelten Mehrkosten werden zu 50 % erstattet, jedoch höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 EUR je Unternehmen. Die angesprochenen Unternehmen können ab sofort Antragsformulare beim zuständigen Referat 480 des Ministeriums anfordern. Weitere Informationen hierzu finden Interessierte auf www.aquakultur-mv.de/investieren/foerderung/

„Eine Antragsstellung sollte im Interesse der Betriebe möglichst zeitnah erfolgen, ist aber grundsätzlich bis 30. Juni dieses Jahres möglich“, sagte der Minister und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass die hochangespannte wirtschaftliche Lage in den Unternehmen der Aquakultur damit etwas entschärft werden kann. „Hinweisen möchte ich bei dieser Gelegenheit bereits darauf, dass wir die Unternehmen der Fischerei und der Aquakultur auch bei der branchenübergreifenden Umstellung auf Erneuerbare Energien unterstützen werden“, kündigte er an. „Im Rahmen des Folgeprogramms EMFAF können vor allem betriebsspezifische Investitionen in die Photovoltaik gefördert werden.“ Der Start des Programms EMFAF soll unmittelbar nach Freigabe der neuen Förderrichtlinie ab Sommer 2023 erfolgen.

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