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Minister Pegel lobt Baukindergeld und Bauförderung

Die Große Koalition in Berlin hat sich auf einen Kompromiss zur Einführung eines Baukindergelds geeinigt. Zugleich will die Bundesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau erhöhen. „Das ist eine gute Nachricht für die Familien mit Kindern, die in ihrem eigenen Heim wohnen möchten. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern liegt der Anteil von Wohneigentum mit 38,9 Prozent nach wie vor unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von 45,5 Prozent (2014), so Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel.

Einen noch größeren Schub für den Wohnungsbau erhofft er sich aber von der Ankündigung der Koalition in Berlin, die Mittel für den sozialen Wohnungsbau 2019 um 500 Millionen auf dann ca. 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen. In diesem Zusammenhang appelliert Christian Pegel an die Bundesregierung: „Dieses Geld muss allen Bundesländern zu Gute kommen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist nicht nur Thema in Ballungszentren mit vermeintlich besonders engen Wohnungsmärkten. Er betrifft auch Städte in Flächenländern wie dem unseren, hier besonders die Universitätsstädte Rostock und Greifswald. Enge Wohnungsmärkte sind eine bundesweite Herausforderung.“

CDU, CSU und SPD haben sich in Berlin darauf verständigt, das Baukindergeld auf den Weg zu bringen. Pro Kind sollen Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind zehn Jahre lang einen Zuschuss von jährlich 12.000 Euro erhalten. Die Kinder müssen unter 18 sein und Zuhause wohnen. Nach dem Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss dafür eine Meldebestätigung vorgelegt werden. Eine Flächenbegrenzung der Immobilien, die zwischenzeitlich diskutiert wurde, ist nicht mehr vorgesehen.

Aus Rücksicht auf den Bundeshaushalt soll das Baukindergeld zeitlich befristet werden: Anträge sollen rückwirkend vom 1. Januar 2018 an bis zum 31. Dezember 2020 berücksichtigt werden. Zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung dafür zur Verfügung stellen. Bis zum Herbst sollte das Baukindergeld so weit in Gesetze gegossen sein, dass Eltern die Leistung beantragen können.

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