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Mann gefesselt und gequält: Urteil am Warener Gericht

Diese Meldung aus Röbel klang im März 2022 wie ein schlechter Krimi: Ein 34-jähriger Mann wurde mehrere Stunden in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses gefangen gehalten. Schließlich konnte er auf das Dach des Hauses flüchten und wurde von der Feuerwehr herunter geholt.
In dieser Woche sind drei Männer und eine Frau wegen dieses Falls vom Amtsgericht Waren zu Gefängnisstrafen zwischen zehn Monaten und zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichtes haben die vier Verurteilten den Mann in die Wohnung in Röbel gelockt und ihm dort Handy und EC-Karte abgenommen. Außerdem hielten sie ihr Opfer mehr als zwölf Stunden lang gefesselt gefangen. Der Mann wurde zudem mit einem Beil und einem Schlagring schwer verletzt.
Hintergrund waren Streitigkeiten um Geld für Drogen.

An jenem Mittwochmittag im März 2022 meldete ein Zeuge, dass auf dem Dach des Hauses ein Mann sitzt und um Hilfe ruft.  Die herbei geeilten Polizisten konnten über ein Dachfenster Kontakt zu ihm aufnehmen. Der damals 34-Jährige war sehr verängstigt und konnte das Dach nicht selbstständig verlassen. Die hinzugerufene Freiwillige Feuerwehr musste ihn mit einer Drehleiter aus der Lage befreien.

Die Ermittlungen ergaben, dass der 34-Jährige in der Nacht zuvor bis zum Zeitpunkt seiner Feststellung gefesselt in einer Wohnung des Mehrfamilienhauses seiner Freiheit beraubt wurde. Tatverdächtig sind vier Deutsche im Alter zwischen 20 und 34 Jahren (drei Männer und eine Frau). Sie hätten den Geschädigten in dieser Zeit mehrfach geschlagen. Dann gelang dem Geschädigten die Flucht auf das Dach des Mehrfamilienhauses. Einer der Tatverdächtigen habe das Dachfenster dann hinter ihm geschlossen.

Bei der Bergung des Mannes durch die Feuerwehr waren die Händen des 34-Jährigen noch immer gefesselt.

Wie es während der Verhandlung am Warener Amtsgericht hieß, leide der Mann noch heute unter dem Erlebten.

Das Amtsgericht verurteilte einen 37-Jährigen, seine 36 Jahre alte Frau sowie zwei 22 und 23 Jahre alte Mittäter wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung sowie der räuberischer Erpressung. Während drei der vier Angeklagten mit Bewährungsstrafen davon kamen, muss der 37-Jährige – auch aufgrund seines Vorstrafenregisters – für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

 

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