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Gericht entscheidet: Keine Reiseverbote für Einheimische

Hin und her: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat heute Nachmittag entschieden, dass die Corona-Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in Teilen rechtswidrig ist. Konkret geht es um das Ausflugs-Verbot, das durch den Gerichts-Entscheid außer Kraft gesetzt wurde, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Mit der Gerichts-Entscheidung dürfen Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern an den Feiertagen nun doch „tagestouristische Ausflüge“ in touristische Orte – wie etwa an die Küste oder an die Müritz – unternehmen. Sie müssen sich aber an die Kontaktverbote und Abstandshaltegebote halten.
Keine Auswirkungen hat die Entscheidung auf Bürger anderer Bundesländer: Sie bleiben weiterhin ausgesperrt, sofern sie nicht zur Kernfamilie eines Bürgers in Mecklenburg-Vorpommern gehören. Touristische Reisen ins Land sind und bleiben ausgeschlossen.

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