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Extremes Glatteis führt zu zahlreichen Unfälle an der Seenplatte

Bei extremer Glätte ab dem gestrigen späten Nachmittag hat es in der Müritz-Region zahlreiche Unfälle gegeben, die aber zum Glück relativ glimpflich ausgingen. Im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte hat es rund 15mal gekracht. In den meisten Fällen blieb es bei Sachschäden, die sich insgesamt auf ca. 56.000 Euro summieren. Bei einem Verkehrsunfall in Neustrelitz wurde gegen 22.15 Uhr ein 29 Jahre alter VW-Fahrer leicht verletzt, als er mit seinem Wagen nach links von der glatten Straße abkam. Einen weiteren Leichtverletzten gab es bei einem Verkehrsunfall auf der B198 in Höhe von Klein Trebbow. Dort kam ein 26-jähriger Autofahrer mit seinem VW aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab. Er wurde durch den alarmierten Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. In Anbetracht der aktuellen Witterungsbedingungen bittet die Polizei alle Verkehrsteilnehmer, sich nicht zu überschätzten und sich den winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen insbesondere durch erhöhte Aufmerksamkeit und angemessene Geschwindigkeit anzupassen.

3 Gedanken zu „Extremes Glatteis führt zu zahlreichen Unfälle an der Seenplatte“

  1. Wie man auch heute in den frühen Morgenstunden wiederholt Erkennen konnte, sind unsere Winterdienste im Winterschlaf. Auf dem Papenberg rutschten schon in der Nacht bis in die frühen Morgenstunden mehrere Fahrzeuge über die Straßen und dem Kreisverkehr, zum Glück ohne Schäden.
    Der Winterdienst hat hier jedes Jahr in den Medien den großen Mund, aber das war es dann auch schon. Peinlicher Service seid Jahren.

  2. Für den Winterdienst in der Stadt, ist der Stadtbauhof zuständig, die Straßen,außerhalb der der Stadt, die Straßenmeisterein,und die,sind gefahren!

  3. Den Winterdienst hatten wir hier schon an anderer Stelle. Es ist nicht Aufgabe des Winterdienstes, die Strassen 24 Stunden/7 Tage die Woche Eisfrei zu halten. Fahrzeugführer haben sich auf die geänderten Fahrbahn- und Witterungsbedingungen einzustellen. Sagt die StVO.
    Wie immer, hilft ein Blick in das Gesetz:
    § 50 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    (StrWG – MV)
    Vom 13. Januar 1993 Straßenreinigung, Winterdienst
    (1) Alle innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen sind zu reinigen. Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    (6) Die Absätze 1 bis 5 finden auf die Bundesfernstraßen Anwendung.

    Schon aus diesem Gesetztestext ergeben sich Interpretationsspielräume. Dazu kommt die Rechtsprechung
    siehe: BGH Urt. v. 05.07.1990
    …das die Fahrbahnen öffentlicher Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen lediglich an verkehrswichtigen- und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen (sind).

    Also nicht überall. Das muss man Wissen um die Sachlage besser zu verstehen.

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