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Eifersucht? Mann sticht in Röbel auf anderen Mann ein

In der Nacht von Freitag ist auf dem Röbeler Gildekamp ein Mann mit Stichverletzungen in einem Hausflur von einer Anwohnerin gefunden worden. Sie informierte die Polizei gegen 1:15 Uhr. Beamte des Polizeireviers Röbel fanden einen 34-jährigen Mann, der eine Stichverletzung am Oberkörper aufwies. Nach einer Untersuchung durch hinzugezogene Rettungskräfte konnte ein lebensbedrohlicher Gesundheitszustand ausgeschlossen und der Mann zur Ursache befragt werden.

Er gab an, auf dem Nachhauseweg einem flüchtigen Bekannten begegnet zu sein, der ihn unvermittelt angriff. Hierbei wurde er verletzt, konnte jedoch
flüchten. Bei dem Angreifer soll es sich um einen 26-Jährigen aus Röbel handeln. Der Tatverdächtige konnte im Bereich seiner Wohnanschrift angetroffen werden. In einer ersten Befragung räumte er die Tat ein. Nach bisherigem Ermittlungsstand kommt als Tatmotiv Eifersucht in Betracht.

Durch die Beamten des Polizeireviers Röbel wurde eine Vielzahl von Spuren gesichert. Die Suche nach der Tatwaffe verlief jedoch – auch nach dem Einsatz eines Spürhundes – ohne Erfolg.

Der Geschädigte wurde zur Behandlung seiner Verletzung in ein Krankenhaus gebracht.

Bei den Männern handelt es sich um deutsche Staatsangehörige. Beide waren beim Antreffen durch die Polizei alkoholisiert. Der Geschädigte wies einen Atemalkoholwert von 0,94 Promille auf, der Tatverdächtige war mit 1,50 Promille alkoholisiert. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Er wurde nach dem Abschluss aller Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung werden durch die Kriminalkommissariatsaußenstelle Röbel geführt.

3 Gedanken zu „Eifersucht? Mann sticht in Röbel auf anderen Mann ein“

  1. Messerstecher sofort wieder auf freien Fuß gesetzt. Es ist nicht zu fassen!

    Ich kann gar nicht beschreiben, wie mich dieses Rechtssystem ankotzt. Wer die GEZ-Agitationsgebühr nicht zahlen will, landet schon mal im Knast. Wer Leute niedersticht, bekommt einen kostenlosen Alkoholtest und wird nach Hause geschickt.

    Aber die Bevölkerung bekommt geliefert wie bestellt. War ja gerade Wahl und die meisten scheinen es so zu mögen.

  2. lutra, Sie haben völlig Recht. Nicht zu fassen, aber wir wissen es bei diesem Rechtssystem ja aus Erfahrung: Drogen, Alkohol, schlechte Kindheit als Entschuldigung….

  3. „Wer die GEZ-Agitationsgebühr nicht zahlen will, landet schon mal im Knast.“

    Auch ihnen sei nahegelegt sich über Sachverhalte zu informieren.
    Niemand wird und wurde wegen nicht bezahlter GEZ Gebühren in den Knast geschickt.
    Aber eine unterlassene Vermögensabgabe kann einen in den Knast bringen.
    Das sind aber 2 unterschiedliche Dinge.
    Wenn man also die Vermögensauskunft abgibt (also alle Vermögenswerte offenbart), kommt man sofort aus dem Knast raus und dann hat man immer noch nicht die fälligen GEZ-Gebühren gezahlt.
    Diesen Unterschied bitte erkennen, denn er ist auch rechtlich sehr wichtig.

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